Strukturen im Umbruch, Märkte im Wandel – so könnte man die aktuelle Corona bedingte Entwicklung in vielen Bereichen der Wirtschaft umschreiben. Unsere Arbeitswelt wird sich mittelfristig fundamental wandeln. Trotz aller vorhandener technischer Möglichkeiten, dem Bedürfnis der Mitarbeiter nach einer besseren Vereinbarung von Familie und Beruf – Work Live Balance – wurde an den althergebrachten Formen der Arbeitsorganisation bisher festgehalten. Nicht einmal flexible Arbeitszeiten waren der Standard in Unternehmen und Organisationen.
Was ist nun das fundamental Neue: Technologiebedingt ist eine Entkopplung von Arbeit, Arbeitsort und Arbeitszeit möglich!
Was bedeutet das für unsere Arbeitswelt: Organisation, Kultur und Technologie müssen sich an die Anforderungen von New Work anpassen.
Gemeinsam mit unserem Partner GSD erarbeiten wir mit Ihnen für Ihr Unternehmen im Workshop „New Work Strategie“ die notwendigen Maßnahmen.
Ludwig Pilsl wurde von der IHK Nürnberg als Berater für das Förderprogramm „Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern“ zugelassen. Die Aufnahme in die bayerische Beraterdatenbank wurde bestätigt.
Ludwig Pilsl ist zukünftig berechtigt, Gründer im Rahmen des Förderprogramms „Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern“ zu coachen. Die Listung gilt für alle teilnehmenden Projektträger. Kunden können auch bei der IHK München, dem Institut für Freie Berufe sowie den bayerischen Handwerkskammern Anträge stellen. Die Zulassung als Berater gilt auch für diese Projektträger.
Anbei die wichtigsten Infos zum Förderprogramm:
Quelle IHK Nürnberg für Mittelfranken
Wer kann eine Förderung erhalten?
Gewerbliche Existenzgründer/innen, die in Bayern wohnen und mindestens ein Jahr vor dem Start nicht selbständig waren (keine Gewerbeanmeldung bzw. Freiberuflichkeit im Haupterwerb, kein Gesellschaftervertrag).
Gewerbliche Unternehmensnachfolger/innen, die mindestens ein Jahr vor dem Start nicht selbständig waren (keine Gewerbeanmeldung bzw. Freiberuflichkeit im Haupterwerb, kein Gesellschaftervertrag).
Sie planen eine Selbständigkeit als
a) Freiberufler/-in oder
b) Handwerker/-in?
Dann stellen Sie Ihren Antrag
a) beim Institut für Freie Berufe in Nürnberg (www.ifb.uni-erlangen.de) oder
b) bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer.
Für Unternehmens- oder Wirtschaftsberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwälte ist eine Coachingförderung ausgeschlossen.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Was kann gefördert werden?
Grundsätzlich kann jede betriebswirtschaftliche Fragestellung, die Ihnen bei der Planung Ihrer Existenzgründung begegnet, im Coaching bearbeitet werden. Auch wenn Sie größere Sicherheit bei Entscheidungen durch eine detaillierte zweite Meinung haben möchten oder Sie einen Sparringspartner brauchen, steht Ihnen das Programm zur Verfügung.
Bitte bedenken Sie aber, dass ein Coaching nur dann sinnvoll ist, wenn es auf bereits vorhandenen Planungen aufbauen kann. Am besten haben Sie diese Planungen schon schriftlich in einem ersten Unternehmenskonzept festgehalten.
Ausgenommen von der Förderung sind folgende Punkte:
Beratungen mit Themenschwerpunkten auf Rechts-, Versicherungs- und Steuerfr agen,
Vertragsausarbeitungen, Erstellung von Jahresabschlüssen, Buchführungsarbeiten und die Entwicklung und Installation von EDV-Software,
Gutachterliche Stellungnahmen,
Operative Tätigkeiten (z.B. die Erstellung von Websites oder die Herstellung von Werbeflyern).
Ebenfalls ausgenommen sind Beratungen bei denen bereits andere öffentliche Zuschüsse verwendet werden.
Wie läuft die Förderung ab?
Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Coach/Berater auf:
Ihren persönlichen Coach/Berater: Ludwig Pilsl, lp@pilslpartner.de oder +491705306297
Gemeinsam formulieren wir Ihren Coachingbedarf.
Senden Sie Ihren Zuschuss-Antrag nebst Anlagen an die IHK Nürnberg für Mittelfranken. Zuständigkeitsänderung:
Die IHK Nürnberg für Mittelfranken ist seit dem 1. August 2020 zentrale Bewilligungsselle für alle bayerischen IHKs.
Nach positiver Prüfung erhalten Sie den schriftlichen Bewilligungsbescheid der IHK.
Schließen Sie den Beratungsvertrag mit Ihrem Coach ab.
Beginnen Sie Ihre geförderte Beratung.
Reichen Sie die Abrechnungsunterlagen fristgerecht ein. Zuständigkeitsänderung:
Alle Abrechnungen ab dem 1. August 2020 sind zentral an die IHK Nürnberg zu richten.
Die Zuständigkeit der IHK München bleibt für Abrechnungen von Antragstellern aus den IHK-Bezirken München und Augsburg bis zum 31. Juli 2020 bestehen. Diese Fälle werden durch die IHK München abschließend bearbeitet.
Nach positiver Prüfung erhalten Sie den schriftlichen Abrechnungsbescheid der IHK.
Der Zuschuss wird auf Ihr Konto überwiesen.
Wichtig ist: Eine Beratung, die vor der Bewilligung erfolgt, kann nicht mehr bezuschusst werden.
Im Rahmen des INTERREG VA-Prgramms Grenzregion 4.0 fand am 24.07.2018 folgender Praxistag statt.
Industrie 4.0 mit Computertomographie Fraunhofer-Anwendungszentrum CTMT
In Kooperation mit der Technischen Hochschule Deggendorf
Überrascht haben mich zwei Dinge:
Die Top Qualität der Vorträge und der sehr enge Praxisbezug.
Die sehr geringe Teilnehmerzahl aus den Unternehmen
Digitalisierung und Industrie 4.0 ist zwar in den Unternehmen angekommen, es sind aber nur wenige Unternehmen auf einem strukturierten und konsequenten Weg der Umsetzung.
In den nächsten Beiträgen werden die Ursachen und Hindernisse für die schleppende Umsetzung erläutert sowie Potentiale und positive Beispiele aufgezeigt.
Die Digitalisierung stellt den Mittelstand, das wirkliche Rückgrat der deutschen Wirtschaft, vor große Herausforderungen. Auf dem DIGITAL FUTURE CONGRESS, 01.03.2018 in Frankfurt wurde unter dem Motto „Mittelstand trifft Digitalisierung“ ein interessanter Überblick zu allen Facetten der Digitalisierung geboten. In über 50 Vorträgen und Workshops strukturiert in die Themenbereiche
Online Marketing und Vertriebsoptimierung
Prozessoptimierung und IT Infrastruktur
Arbeit 4.0 und FUTURE Thinking
Cyber Security und Datensicherheit
konnte ich mir einen guten Überblick über den Status Quo zum Thema Digitalisierung im Mittelstand verschaffen.
Mein Fazit:
Es gibt eine Vielzahl an unterschiedlichen Lösungsansätzen, sowohl auf der IT-Anbieterseite als auch auf der Unternehmensseite.
Der entscheidende Erfolgsfaktor für das Gelingen des Digitalen Wandels sind die Fähigkeiten der Mitarbeiter die Transformation zu gestalten. Die Unternehmen müssen sich nicht nur mit der Weiterbildung ihrer Mitarbeiter beschäftigen. Motivation und Awareness für Digitalisierungsprojekte muss in vielen Unternehmen erst noch aufgebaut werden. Es müssen Platformen geschaffen werden um den ständigen Austausch zu gewährleisten. Vorträge, agile Teams, neue Führungskonzepte, einfache Prozesse und Workflows, Design Thinking, Digital Workplace – eine sehr hohe Anforderung an das Management und die Organisation.